Hier ist die Satzung des Fördervereins St. Martin Worms e.V. zum Download
Der Förderverein St. Martin Worms e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke, er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Er kann jede natürliche und juristische Person als Mitglied aufnehmen, wenn diese seine satzungsgemäßen Ziele fördern.
Der Verein kann alle Maßnahmen durchführen, die ihm zum Erreichen des Vereinszwecks geeignet erscheinen. Dies sind insbesondere werbliche Maßnahmen, nichtgewerbliche Veranstaltungen wie Ausstellungen, Führungen, Vorträge und Konzerte oder das Einwerben und Sammeln von Spenden. Die hierfür notwendigen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge und andere Zuwendungen aufgebracht.
Der Förderverein St. Martin Worms e.V. ist vom Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Volksbank Alzey-Worms eG:
IBAN:DE 1255 0912 0000 1414 0000
BIC: GENODE61AZY
Sparkasse Worms-Alzey-Ried:
IBAN:DE49 5535 0010 0033 4926 70
BIC: MALADE51WOR
Bei Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu EUR 200.- reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes als Nachweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit aus. Wir weisen darauf hin, dass wir in Zukunft Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden ab EUR 200.- an Sie ausstellen werden. Ansonsten gilt der o.a. Nachweis.
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